Unterweisung Arbeitssicherheit: die Unterweisung in Arbeitssicherheit muss gemäß Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes regelmäßig erfolgen. Der Abstand zwischen den einzelnen Unterweisungen, der Unterweisung Arbeitssicherheit, ist in diversen Sondervorschriften geregelt, sodass es je nach Branche und Arbeitsfeld unterschiedlich ist, ob die Unterweisung einmal jährlich, halbjährlich oder in einem anderen Turnus erfolgen muss. Neben der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Unterweisung regelmäßig durchzuführen, gibt es verschiedene andere Anlässe, zu denen die Unterweisung verpflichtend durchgeführt werden muss.
weitere Unterweisungen:
- vor Aufnahme der Arbeit
- bei allen Änderungen des Aufgabenbereiches
- nachdem es zu Unfällen kam
- bei Einführung von neuen Werkzeugen bzw. anderen Arbeitsmitteln oder von neuen Technologien
Anlässe, die eine Unterweisung erfordern, auch bei der Unterweisung Arbeitssicherheit
Die oben genannten Anlässe fordern verpflichtend eine Unterweisung Arbeitssicherheit. Sie werden nicht durch die Verpflichtung abgedeckt, die Unterweisung regelmäßig einmal jährlich durchzuführen. So muss die Unterweisung bei der Unterweisung Arbeitssicherheit immer dann neu erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit im jeweiligen Betrieb oder Arbeitsbereich neu aufnimmt. Dieser hat eventuell die Unterweisung für seinen Bereich nicht mitbekommen, als die regelmäßige jährliche Unterweisung erfolgte. Auch nach Unfällen muss eine neue Unterweisung erfolgen, auch dann, wenn der Unfall nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Mitarbeiter den Vorgaben zur Arbeitssicherheit keine Folge geleistet haben. Bei Einführung von neuen Werkzeugen oder anderen Arbeitsmitteln bzw. bei Einführung von neuen Technologien ist ebenfalls eine erneute Unterweisung zu leisten, da die Neuerungen eventuell andere oder ergänzende Sicherheitsanforderungen mit sich bringen.
Themen der Unterweisung Sicherheit
Es gibt diverse Themen, die im Rahmen der Unterweisung Arbeitssicherheit zur Sprache kommen können oder müssen. Dazu gehören zum einen Unterweisungen zu den allgemeinen Pflichten der Beschäftigten, zu Sicherheitskleidung, zum Führen von Maschinen und zur Sicherung von Ladung, zum Verhalten an Bildschirmarbeitsplätzen. Dies sind nur Beispiele für klassische Inhalte der Unterweisung, da diese je nach dem Umfeld, in dem das Unternehmen arbeitet, deutlich variiert.
Juristische Grundlagen
Der Hintergrund der verpflichtenden Unterweisung ist die Tatsache, dass die meisten Arbeitsunfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind. Die Unterweisung Arbeitssicherheit soll die Anzahl solcher Unfallursachen verringern, die durch bessere Kenntnisse der Mitarbeiter zu vermeiden sind. Die Mitarbeiter sollen potentielle Gefahrenquellen besser einschätzen lernen und ihr Verhalten dementsprechend anpassen. Die Unterweisung soll damit dafür sorgen, dass die Mitarbeiter weniger leichtsinnig sind.
Ablauf der Unterweisung Arbeitssicherheit
In aller Regel wird die Unterweisung Arbeitssicherheit mündlich durch den Arbeitgeber durchgeführt. Bei speziellen Themen kann der Arbeitgeber auch Fachleute hinzurufen. Eine gute Unterweisung findet direkt am Arbeitsplatz statt und zeigt Gefahrenquellen anhand von Beispielen auf. Optimal sind Unterweisungen, die die Zuhörerschaft, also die Mitarbeiter, mit einbeziehen und sie aktiv teilnehmen lassen. So setzt sich das Gehörte besser fest als bei einem reinen Vortrag. Außerdem ist es anschaulicher, bestimmte Gefährdungen auch einmal praktisch zu demonstrieren statt nur davor zu warnen.
Dokumentation der Unterweisung Arbeitssicherheit
Im Arbeitsschutzgesetz gibt es keine Vorschrift zur Dokumentation der Unterweisung. Allerdings bestehen diverse Sondervorschriften, nach denen Inhalte, Dauer und Zeitpunkt der Unterweisung Arbeitssicherheit festgehalten werden und vom Arbeitnehmer mit einer Unterschrift bestätigt werden müssen, bei der Unterweisung Arbeitssicherheit.