ASD Arbeits­schutzdienst
Benschu & Partner aus Grimma

Arbeitsschutz für
Mensch und Maschine

Arbeitsschutz ist das Bestreben, den Menschen vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen in seiner Berufsarbeit zu bewahren.

Arbeitsschutz ist Unternehmer­pflicht

Sichere Arbeitsbedingungen sind bereits ab 1 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben (inkl. Minijobber / 520-€-Kräfte).

Zwei Ingenieure in Schutzkleidung betrachten ein Tablet in einer Industrieumgebung.

Externe Fachkraft für den Arbeitsschutz

In vielen Fällen wirtschaftlicher und flexibler als eine eigene Sicherheitsfachkraft – mit voller rechtlicher Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Gelber Schutzhelm, Handschuhe und Baupläne auf einem Schreibtisch

Methodisches & strukturiertes Vorgehen

Unabhängig, objektiv und fachlich fundiert – für klare Entscheidungen von Geschäftsführung und Führungskräften.

externe Fachkraft Arbeitssicherheit

Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Laut der Verwaltungsberufsgenossenschaft ist für kleine und mittlere Unternehmen eine externe Fachkraft in der Regel günstiger als eine eigene fest angestellte Fachkraft. Dabei spielen zum Beispiel die hohen Fortbildungskosten eine große Rolle.
Oft auch das unzureichende Fachwissen und mangelnde Zeit des Unternehmers oder einer anderen geeigneten Person.

Als grober Richtwert gelten 50 – 100 Arbeitnehmer (je nach Branche) bzw. 100 Stunden.

  • Nutzung von Synergieeffekten
  • bringen neue Sichtweisen in Ihr Unternehmen
  • methodische und strukturiertes Vorgehen
  • sind unabhängig von der Meinung und dem Wohlwollen der Mitarbeiter und Führungskräfte (Unvoreingenommenheit)
  • können – falls gewünscht – klare Worte für klare Ziele finden
  • sind unbeteiligt an internen Streitereien und Unstimmigkeiten
  • wir machen Arbeitssicherheit als Vollzeitjob und nicht nebenher
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit für Betriebe, die Verantwortung ernst nehmen

Der ASD Arbeitsschutzdienst Benschu & Partner ist spezialisiert auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen.

Unsere Kunden sind unter anderem:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • größere Unternehmen und Konzerne
  • Städte, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Handwerksbetriebe, Dienstleister, Industrie- und Produktionsunternehmen

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Büroarbeitsplätze, Werkstätten, Baustellen oder Mischstrukturen haben. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Pflichten aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV-Vorschriften zuverlässig erfüllen wollen – ohne Arbeitsschutz „nebenher“ zu machen.

Vier Hände in Sicherheitswesten, die sich die Fäuste reichen
Unser Prozess

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Arbeitsschutzprozess – verständlich, effizient und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Kurze Bestandsanalyse und Klärung Ihrer Anforderungen.

Individuelles Betreuungsangebot

Passgenaue Betreuung nach Branche und Betriebsgröße.

Erste Betriebsbegehung & Gefährdungsbeurteilung

Risiken erkennen, dokumentieren und priorisieren.

Maßnahmen & Unterweisungen

Praxisnahe Umsetzung und gesetzliche Unterweisungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen?

Eine externe Fachkraft entlastet Sie spürbar im Alltag, weil Sie sich nicht selbst durch Gesetze, DGUV-Regeln oder Fristen kämpfen müssen. Viele Unternehmen erzählen mir, dass sie erst merken, wie viel Zeit sie vorher im “Pflicht-Chaos” verloren haben. Ein Beispiel: Bei Betriebsbegehungen erkennen wir oft Risiken, die intern niemandem mehr auffallen, weil man sie zu lange „übersehen“ hat. Externe Fachkräfte bringen frischen Blick, klare Strukturen und zuverlässige Dokumentation – ohne Ihren Betrieb zu blockieren.

Regelmäßige Begehungen verhindern, dass kleine Probleme unbemerkt wachsen. Ein typisches Beispiel: Eine defekte Leiter oder ein unscheinbares Verlängerungskabel wird im Alltag gern ignoriert, bis tatsächlich etwas passiert. Bei einer Begehung sprechen wir solche Dinge direkt an, dokumentieren sie sauber und machen klare Handlungsvorschläge. Dadurch verbessern Sie Schritt für Schritt Ihre Sicherheit, senken Unfallrisiken und vermeiden gleichzeitig Diskussionen, falls die Berufsgenossenschaft vor der Tür steht.

Nach der ersten Bestandsaufnahme legen wir gemeinsam fest, welche Bereiche in Ihrem Unternehmen besonders wichtig sind – zum Beispiel Maschinen, Gefahrstoffe oder Büroarbeitsplätze. Dann folgen regelmäßige Begehungen, klare Protokolle und Unterweisungen, die wir praxisnah gestalten. Ein Unternehmen sagte einmal: “Endlich verstehen die Mitarbeiter, warum wir etwas tun.” Genau darum geht es: Sicherheit nicht nur zu dokumentieren, sondern verständlich zu vermitteln und Schritt für Schritt zu verbessern.

Unterweisungen sind nicht nur einmal im Jahr fällig. Sie müssen auch dann durchgeführt werden, wenn sich Aufgaben ändern, neue Maschinen kommen oder nach einem Unfall. Ein Beispiel: Wenn ein neuer Stapler angeschafft wird, reicht es nicht, „kurz was zu erklären“. Die Mitarbeiter brauchen eine vollständige Unterweisung mit Risiken, Verhaltensregeln und Checklisten. Diese Vorgehensweise spart Ihnen im Ernstfall viel Ärger, weil Sie gegenüber den Behörden klar nachweisen können, dass alles korrekt geschult wurde.

Zu den wichtigsten Pflichtprüfungen gehören elektrische Betriebsmittel, Leitern, Tritte und persönliche Schutzausrüstung. Viele Unternehmen denken erst daran, wenn ein Gerät ausfällt oder die BG eine Prüfung ankündigt. Dabei lassen sich viele Risiken vermeiden, wenn die Intervalle sauber geplant werden. Ein Beispiel: Bei einer Prüfung fanden wir einmal einen defekten Stecker, der im Alltag niemandem aufgefallen war – ein klarer Brandherd. Regelmäßige Prüfungen verhindern genau solche Situationen und sorgen für echte Sicherheit.